Herzlich Willkommen
Treten bei Arbeitnehmern arbeitsrechtliche
Probleme auf, heißt es in der Regel, schnell zu handeln. Zum
Beispiel muss ein Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen
entscheiden, ob er eine Klage beim zuständigen
Arbeitsgericht einreichen sollte, wenn er von seinem
Arbeitgeber eine Kündigung erhalten hat. So treten im
Zusammenhang mit der Kündigung häufig weitere Probleme auf,
so z.B. ob und wie lange ein Arbeitnehmer weiter arbeiten
muss oder was mit dessen Urlaubsanspruch ist. Oder der
Arbeitnehmer ist sich nicht sicher, ob das vom Arbeitgeber
ausgestellte Zeugnis wirklich eine gute Beurteilung
darstellt und die tatsächlich gezeigten Leistungen
widerspiegelt.
Als Führungskraft oder leitende/r Angestellte/r
nehmen Sie eine arbeitsrechtliche Sonderstellung ein.
Beispielsweise findet im Falle einer Kündigung das
Kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkt Anwendung, dennoch
sind Sie nicht schutzlos.
Als Fachanwalt für
Arbeitsrecht helfe ich Ihnen kompetent und zielgerichtet
und begleite Ihre Verhandlungen mit fundiertem juristischen
Know-how und führe diese mit der erforderlichen Strategie
zum Erfolg. Ich berate und unterstütze Sie in sämtlichen
Fragen der Mitbestimmung und vertrete Sie in
Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten.